Passen die Kürzungen des BAG und Art. 24 der UN-KRK zusammen?!

Die Schweiz hat 1997 die UNO-Kinderrechtskonvention ratifiziert, die in Artikel 24 das Recht von Kindern auf das erreichbare Höchstmass an Gesundheit festlegt. In einem Land wie der Schweiz sollte dies eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.

Leider hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) kürzlich entschieden, die Finanzierung der nationalen Datenbank zur Dosierung von Arzneimitteln bei Kindern (SwissPedDose) zum Ende des Jahres 2025 einzustellen. Diese Entscheidung könnte erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung unserer Kinder haben.

Kind+Spital hat bereits Stellung zu diesem Thema genommen und die Medien informiert. In der aktuellen Ausgabe der Zuger Woche ist ein aufschlussreiches Interview mit Präsidentin Sabine Feierabend zu lesen, das die Thematik vertieft.

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